Die mipo-Stiftung und wer steht dahinter.

Die mipo-Stiftung ist eine Verbrauchsstiftung nach bürgerlichem Recht. Sie ist vom Regierungspräsidium Stuttgart beurkundet sowie vom Finanzamt Schorndorf anerkannt. Sitz der Stiftung ist Rudersberg und der Stifter ist ein Rudersberger Bürger.

 

Was ist eine Verbrauchsstiftung?

Der Zweck einer herkömmlichen, klassischen, deutschen Stiftung ist es von einem erwirtschaftetem Gewinn (Zinsen) einer Kapitalanlage bestimmte Projekte zu fördern. Nachdem jedoch die Zinsen ins bodenlose gefallen sind, musste die eine oder andere Stiftung ihre Tätigkeit einstellen. Um diesem Phänomen Einhalt zu gebieten, hat man 2013 die Verbrauchsstiftung gesetzlich geregelt. Der Unterschied zur klassischen Stiftung ist: Zur Zweckumsetzung darf auch das Grundkapital eingesetzt werden.

Stiftungsurkunde

Stiftungszweck

Die mipo Stiftung ist eine Förderstiftung nach § 58 Abgabeordnung (AO) und verwirklicht ihren Satzungszweck durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die folgenden Stiftungszweck selbstlos fördern*:

  • der Mildtätigkeit nach § 53 Abgabeordnung (AO)
  • der Jugend- und Altenhilfe
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Menschen mit Behinderung sowie für Opfer von Straftaten
  • des Sports
  • der Kunst und Kultur
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes
  • des bürgerschaftlichen Engagements von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Stiftungen zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • der Wissenschaft und Forschung
  • des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, die als Zweckbetrieb gelten.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht im Bundesland Baden Württemberg.
Die Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
*Erklärender Hinweis: Unter "steuerbegünstiger Körperschaft" sind beispielsweise Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Dienste und Einrichtungen, die der Wohlfahrt der Menschen dienen zu verstehen, bzw. unter "Körperschaften des öffentlichen Rechts" Kitas, Kindergärten, Schulen, Hochschulen zu verstehen, welche für eine Beantragung zuständig sind. Einzelpersonen sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Zuschuss.

 

Wie und wo kann man Fördergelder beantragen?

Einen Auszug aus der Stiftungssatzung finden Sie hier. Sofern die Kriterien erfüllt werden, kann unten stehender Antrag an die Stiftung gestellt werden. Der Antrag oder eine andere Mitteilung können ausschließlich über dieses Formular oder per E-Mai an info@mipo-stiftung.de gesendet werden. Anträge, die nicht per elektronischer Post eingereicht werden, können nicht angenommen werden. Hilfestellung gibt es z.B. bei "Senioren ins Netz". Der Antrag muss bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres eingegangen sein.

 

Antrag auf Zuwendung.

Anträge können nur gestellt werden, wenn die Kriterien des Stiftungsgeschäfts erfüllt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

Institution

Verein


(bitte geben Sie auch die Höhe der gewünschten Zuwendung an.)

Hiermit willige ich ein, dass meine angegebenen Daten von der mipo Stiftung zum Zweck der Bearbeitung meines Antrags und zur damit verbundenen Kontaktaufnahme gespeichert, verarbeitet und verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit von mir widerrufen werden.




 

Antragsformular (PDF)