Die mipo-Stiftung ist eine Verbrauchsstiftung nach bürgerlichem Recht. Sie ist vom Regierungspräsidium Stuttgart beurkundet sowie vom Finanzamt Schorndorf anerkannt. Sitz der Stiftung ist Rudersberg und der Stifter ist ein Rudersberger Bürger.
Der Zweck einer herkömmlichen, klassischen, deutschen Stiftung ist es von einem erwirtschaftetem Gewinn (Zinsen) einer Kapitalanlage bestimmte Projekte zu fördern. Nachdem jedoch die Zinsen ins bodenlose gefallen sind, musste die eine oder andere Stiftung ihre Tätigkeit einstellen. Um diesem Phänomen Einhalt zu gebieten, hat man 2013 die Verbrauchsstiftung gesetzlich geregelt. Der Unterschied zur klassischen Stiftung ist: Zur Zweckumsetzung darf auch das Grundkapital eingesetzt werden.
Die mipo Stiftung ist eine Förderstiftung nach § 58 Abgabeordnung (AO) und verwirklicht ihren Satzungszweck durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die folgenden Stiftungszweck selbstlos fördern*:
Der Stiftungszweck wird verwirklicht im Bundesland Baden Württemberg.
Die Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
*Erklärender Hinweis: Unter "steuerbegünstiger Körperschaft" sind beispielsweise Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Dienste und Einrichtungen, die der Wohlfahrt der Menschen dienen zu verstehen, bzw. unter "Körperschaften des öffentlichen Rechts" Kitas, Kindergärten, Schulen, Hochschulen zu verstehen, welche für eine Beantragung zuständig sind.
Einzelpersonen sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Zuschuss.
Einen Auszug aus der Stiftungssatzung finden Sie hier. Sofern die Kriterien erfüllt werden, kann unten stehender Antrag an die Stiftung gestellt werden. Der Antrag oder eine andere Mitteilung können ausschließlich über dieses Formular oder per E-Mai an info@mipo-stiftung.de gesendet werden. Anträge, die nicht per elektronischer Post eingereicht werden, können nicht angenommen werden. Hilfestellung gibt es z.B. bei "Senioren ins Netz". Der Antrag muss bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres eingegangen sein.
Anträge können nur gestellt werden, wenn die Kriterien des Stiftungsgeschäfts erfüllt werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.